Mallorca DJs
Mietbedingungen
Diese Bedingungen gelten für die Miete von Technik bei Mallorca DJs. Sie entsprechen den Klauseln unseres Mietvertrags.
Höhere Gewalt und nicht beherrschbare Umstände
Keine Partei haftet für Leistungsstörungen, die durch höhere Gewalt oder vergleichbare nicht beherrschbare Umstände entstehen. Dazu zählen unter anderem Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Stromausfälle, Sicherheitslagen oder Sperrungen am Veranstaltungsort. Tritt ein solcher Umstand ein, werden beide Parteien für dessen Dauer von den hiervon betroffenen Pflichten frei. Ein hierdurch bedingter Leistungsausfall begründet keine Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter; die gesetzlichen Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte des Mieters und seine gesetzlichen Rechte bei Mängeln der Mietsache bleiben unberührt. Die Parteien sind in diesem Fall vorrangig bemüht, einen Ersatztermin zu vereinbaren. Kommt ein Ersatztermin nicht zustande, entfällt der Mietzinsanspruch des Vermieters; bereits geleistete Zahlungen werden innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet, und bereits übergebene Mietgegenstände gibt der Mieter unverzüglich zurück. Hiervon darf der Vermieter ausschließlich solche nachweisbaren Fremdkosten abziehen, die er im Auftrag und mit vorheriger Zustimmung des Mieters bereits an Dritte gezahlt hat und trotz zumutbarer Bemühungen nicht zurückerlangen kann; die Höhe weist er auf Verlangen nach. Diese Regelung geht den in diesem Vertrag vereinbarten Stornierungsregelungen vor; Stornopauschalen fallen insoweit nicht an.
Datenweitergabe zur Eventkoordination
Kontaktdaten und veranstaltungsbezogene Informationen dürfen nur an Dienstleister weitergegeben werden, soweit dies für Planung, Aufbau oder Durchführung der gebuchten Leistungen erforderlich ist.
Haftung
Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut), und in diesem Fall der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Unberührt bleiben die Haftung nach den zwingenden Vorschriften über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Art. 135 ff. des durch das Real Decreto Legislativo 1/2007 genehmigten Textes, TRLGDCU, in der jeweils geltenden Fassung), die Haftung aus der Übernahme einer Garantie sowie die Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels (Art. 1102 Código Civil). Die gesetzlichen Rechte des Mieters wegen Mängeln der Mietsache, insbesondere auf Minderung und Kündigung, bleiben unberührt; für Schadensersatz wegen eines Mangels gelten die vorstehenden Regelungen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters, einschließlich eines gestellten Technikers. Gegenüber Verbrauchern gelten die Beschränkungen bei einfacher Fahrlässigkeit nicht (Art. 86 Nr. 2 TRLGDCU); insoweit haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften.
Mietgegenstand und Leistungsumfang
Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Vertrag unter "Mietgegenstände" aufgeführten Geräte und Technik mietweise zur Nutzung für die vereinbarte Veranstaltung. Die Überlassung erfolgt ausschließlich im dort beschriebenen Umfang; nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen, Zusatztechnik oder Verlängerungen der Mietdauer sind nicht geschuldet und werden gesondert vereinbart und berechnet. Der Mietgegenstand bleibt im Eigentum des Vermieters. Eine Weitervermietung, Überlassung an Dritte oder Standortverlagerung über den vereinbarten Veranstaltungsort hinaus ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters in Textform zulässig.
Bedienung und Technikpersonal
Ob ein Techniker oder Bediener durch den Vermieter gestellt wird, ergibt sich aus der im Vertrag festgehaltenen Leistungsabgrenzung. Wird kein Techniker gestellt, bedient der Mieter den Mietgegenstand eigenverantwortlich; er bestätigt, mit der sachgemäßen Bedienung vertraut zu sein, und haftet für Schäden durch unsachgemäße Nutzung. Wird ein Techniker gestellt, beschränkt sich dessen Aufgabe auf Bedienung und Betreuung der überlassenen Technik im vereinbarten Zeitraum; er schuldet keine künstlerische oder musikalische Leistung (kein DJ-Set).
Lieferung, Auf-/Abbau oder Selbstabholung
Die Art der Bereitstellung ergibt sich aus der Leistungsabgrenzung. Bei Lieferung übernimmt die dort benannte Partei Anlieferung, Aufbau und Abbau zum vereinbarten Zeitpunkt; der Mieter stellt rechtzeitig freie Zufahrt, sichere Entladebedingungen, geeignete Stellfläche sowie ausreichend abgesicherte Stromanschlüsse bereit. Bei Selbstabholung holt der Mieter den Mietgegenstand zum vereinbarten Termin ab und bringt ihn fristgerecht im vereinbarten Zustand zurück; Transport, Auf- und Abbau erfolgen dann in alleiniger Verantwortung des Mieters. Gefahrübergang und Obhutspflicht beginnen mit Übergabe bzw. Abholung und enden mit vollständiger Rücknahme durch den Vermieter.
Zustand bei Übergabe und Rückgabe
Der Mietgegenstand wird in einwandfreiem, gebrauchs- und funktionsfähigem Zustand übergeben. Offensichtliche Mängel sind bei Übergabe, spätestens innerhalb von 24 Stunden danach, in Textform zu rügen; der Vermieter weist den Mieter bei der Übergabe gesondert auf diese Frist hin. Versäumt der Mieter die Rüge trotz dieses Hinweises, kann der Vermieter den Mehraufwand geltend machen, der ihm durch die verspätete Anzeige entsteht; die gesetzlichen Rechte des Mieters bei Mängeln der Mietsache bleiben unberührt. Eine Fiktion der Mangelfreiheit tritt nicht ein. Der Mieter hat den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln, vor Witterung, Feuchtigkeit, Überlastung und unbefugtem Zugriff zu schützen und im selben Zustand zurückzugeben, in dem er übernommen wurde, abzüglich normaler Gebrauchsspuren. Über den Zustand bei Übergabe und Rückgabe kann ein Übergabeprotokoll erstellt werden, das Vertragsbestandteil wird.
Obhut und Sorgfaltspflicht des Mieters
Der Mieter hat den Mietgegenstand während der gesamten Obhutszeit sorgfältig zu behandeln und ihn vor Witterung, Feuchtigkeit, Überlastung, Beschädigung und unbefugtem Zugriff zu schützen. Er darf ihn nur bestimmungsgemäß und nur durch eingewiesene Personen einsetzen; eine Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform. Als grob fahrlässig sehen die Parteien insbesondere an, den Mietgegenstand ungeschützt der Witterung auszusetzen — etwa Technik bei Regen im Freien stehen zu lassen oder ohne Abdeckung zu transportieren —, ihn unbeaufsichtigt an frei zugänglichen Orten zurückzulassen, ihn über die angegebene Belastungsgrenze hinaus zu betreiben oder ihn trotz erkennbarer Störung weiter zu verwenden. Die Haftung des Mieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; die vorstehenden Beispiele beschreiben, welche Verhaltensweisen die Parteien übereinstimmend als grob fahrlässig ansehen, und lassen den Nachweis eines abweichenden Verschuldensgrades im Einzelfall unberührt.
Kaution, Schäden und Verlust
Der Vermieter kann eine Kaution verlangen, die bei mangelfreier und fristgerechter Rückgabe unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, zurückerstattet wird. Für Beschädigung, Verlust oder Zerstörung des Mietgegenstands während der Obhutszeit haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften; der Vermieter kann die Kosten der Reparatur oder, bei Totalschaden oder Verlust, den Zeitwert in Rechnung stellen und mit der Kaution verrechnen. Übersteigt der Schaden die Kaution, bleibt der weitergehende Anspruch unberührt. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens ausdrücklich gestattet.
Versicherung der Mietsache
Die Mietsache ist während der Überlassungszeit nicht automatisch über den Vermieter versichert, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Der Mieter ist für eine angemessene Absicherung gegen Beschädigung, Diebstahl und Verlust für die Dauer seiner Obhut selbst verantwortlich und stellt den Vermieter im Schadensfall im Rahmen der gesetzlichen Haftung frei. Eine abweichende Versicherungsregelung bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
Zahlungsverzug, verspätete Rückgabe und Verlust
Der Mietzins ist zum vereinbarten Zeitpunkt fällig; bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Gibt der Mieter den Mietgegenstand nach Ende der Mietzeit nicht zurück, kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung für jeden angefangenen Tag eine Nutzungsentschädigung in Höhe des anteiligen Tagesmietzinses verlangen; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei Verlust oder Nichtrückgabe kann der Vermieter nach angemessener Fristsetzung den Zeitwert als Ersatz verlangen.
Rücktritt und Stornierung
Stornierungen müssen in Textform erfolgen und den Mieter eindeutig erkennen lassen. Bei Stornierung innerhalb der letzten 14 Tage vor dem vereinbarten Bereitstellungstermin werden 50 % des vereinbarten Mietzinses fällig; bereits angefallene, nachweisbare Fremd- und Bereitstellungskosten können zusätzlich berechnet werden. Auf die Pauschale werden die vom Vermieter infolge der Stornierung ersparten Aufwendungen (insbesondere Transport-, Personal- und Bereitstellungskosten) sowie dasjenige angerechnet, was er durch anderweitige Vermietung der Mietgegenstände in der frei gewordenen Zeit erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Mögliche Rückerstattungen erfolgen innerhalb von 14 Tagen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht des Mieters als Verbraucher (Art. 102 ff. des durch das Real Decreto Legislativo 1/2007 genehmigten Textes, TRLGDCU, die die Art. 9 bis 16 der Richtlinie 2011/83/EU umsetzen) bleibt unberührt und geht dieser Regelung vor: Widerruft er den Vertrag fristgerecht, richten sich die Folgen allein nach den gesetzlichen Vorschriften über den Widerruf; eine Stornopauschale fällt dann nicht an.
Verbraucherhinweis und Widerrufsrecht
Die Mietgegenstände werden für einen spezifischen Termin bzw. Zeitraum bereitgestellt – den vereinbarten Bereitstellungstermin und das vereinbarte Veranstaltungsdatum. Handelt es sich bei der Anmietung um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung (etwa der technischen Ausstattung einer privaten Feier), besteht nach Art. 103 Buchst. l des spanischen Verbraucherschutz-Gesetzbuchs (Texto refundido de la Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios, Real Decreto Legislativo 1/2007, TRLGDCU), der Art. 16 Buchst. l der Richtlinie 2011/83/EU umsetzt, kein gesetzliches Widerrufsrecht (derecho de desistimiento) des Verbrauchers, auch wenn der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde. Greift diese Ausnahme im Einzelfall nicht und wurde der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen mit einem Verbraucher geschlossen, bleibt ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen; es wird durch diesen Hinweis nicht ausgeschlossen. Unberührt bleiben in jedem Fall die gesetzlichen Kündigungs- und Rücktrittsrechte des Mieters. Die Stornierungsregelung dieses Vertrags bestimmt lediglich, welcher Mietzins bzw. welcher pauschalierte Schadensersatz in den übrigen Fällen geschuldet ist. Für diesen Fall gilt die folgende Widerrufsbelehrung. Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Robin Kolb (Mallorca DJs), Carrer de S’Illot 13, 07400 Alcúdia, Telefon +34 657 847 794, E-Mail info@mallorca-djs.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter der in der Vertragsbestätigung genannten Internetadresse ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie die Mietgegenstände bereits erhalten, geben Sie sie unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurück oder übergeben sie uns. Wir tragen die Kosten der Rückgabe. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) – An Robin Kolb (Mallorca DJs), Carrer de S’Illot 13, 07400 Alcúdia, Telefon +34 657 847 794, E-Mail info@mallorca-djs.com: – Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Miete der folgenden Gegenstände (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) – Bestellt am (*) – Name des/der Verbraucher(s) – Anschrift des/der Verbraucher(s) – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) – Datum (*) Unzutreffendes streichen.
Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen; eine E-Mail genügt, eine handschriftliche Unterschrift wird nicht verlangt. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in jedem Fall vor und sind auch dann wirksam, wenn sie mündlich getroffen wurden. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht am Sitz des Vermieters. Ist der Mieter Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleibt ihm, soweit Art. 6 der Rom-I-Verordnung anwendbar ist, zusätzlich der Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts seines Aufenthaltsstaates erhalten (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 Rom-I-Verordnung).
VON DER IDEE ZUR TANZFLÄCHE
Was habt ihr vor?
Große Pläne oder erste Ideen – hier beginnt euer Event auf Mallorca.